Das heranlocken, füttern und streicheln der Pferde und Ponys ist auf dem Maashof grundsätzlich nur mit Erlaunis des Besitzers gestattet. Das gilt auch für Pferde, die auf der Koppel oder Wiese stehen.
Reitunterricht im Sattel wird ausnahmslos nur dann gegeben, wenn der Reiter entsprechend mit Reithose, Reithelm, Reitstiefeln oder Reitschuhen und Chaps ausgestattet ist. Ausnahmen gibt es lediglich beim Reiten ohne Sattel, wobei man anstelle der Reitstiefel auch normales festes Schuhwerk tragen kann.
Jeder potentielle neue Reitschüler hat die Möglichkeit an einer Probestunde teilzunehmen. Für weiteren regelmäßigen Unterricht ist ein Vertrag auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten abzuschließen.
Erscheint der Reitschüler nicht pünktlich zu seiner Einheit, so wirkt sich dies verkürzend auf seine Unterrichtszeit aus.
Hilfsmittel wie Gerte oder Sporen müssen bitte nach Absprache selbst mitgebracht werden.
Bei unangebrachtem Verhalten des Reitschülers hat die Ausbilderin Melanie Buczek das Recht, eine
außerordentliche fristlose Kündigung auszusprechen. Das gilt ebenso bei Missachtung der Vorschriften oder respektlosem Verhalten gegenüber der Pferde.
Der monatliche Beitrag richtet sich nach Leistungsangebot und ist für den jeweiligen
Monat zur ersten Reitstunde zu entrichten oder im Voraus bis spätestens zum 3. eines Monats zu überweisen. Zwei Leistungsangebote sind auf Wunsch kombinierbar.
Innerhalb von 3 Monaten können jeweils 2 Termine nachgeholt werden, welche aus
gesundheitlichen Gründen mind.24 Stunden vom Reitschüler im Voraus abgesagt wurden.
Anderweitig abgesagte Termine des Reitschülers werden nicht erstattet bzw. nicht nachgeholt.
Bei Unterrichtsausfall bedingt durch krankheitsbedingte Einschränkung der Ausbilderin oder auch Urlaub bzw. Auszeit für Korrektur der Pferde, findet ersatzweise pro ausgefallene Unterrichtseinheit jeweils ein Gruppentermin entweder für Theorieunterricht, Reiterfitness, oder auch Bodenarbeitskurse wie z.B. Longieren statt. Die Gruppentermine dauern (je nach Thema -als auch Anzahl der Teilnehmer) jeweils 60-90 Minuten. Zudem werden die Themen altersgerecht angepasst und in der WhatsApp-Gruppe bekannt gegeben.
Bei höherer Gewalt- beispielsweise in Form von Sturm, Unwetter, Temperaturen im Schatten von über 28 Grad oder auch krankheitsbedingter Ausfall eines Tieres findet zur regulären Unterrichtszeit für jeden Reitschüler individueller Theorieunterricht, sowie praktisches Üben am oder mit dem Pferd statt. Sollte der Reitschüler den Ausgleich nicht wahrnehmen, so verfällt die Einheit.
An Feiertagen findet kein Unterricht statt. Jedoch dürfen Reitschüler, welche an diesem Tag Unterricht hätten, zu einer abgesprochenen Uhrzeit ein Pferd ausgiebig pflegen, als auch bei der Versorgung der Pferde mithelfen und können so einen Einblick in den Alltag mit den Pferden bekommen.
Alternativ kann anstelle des regulären Unterrichts auch ein geführter oder begleiteter Ausritt nach Absprache stattfinden. Ebenso ist es Möglich Nachholstunden als Ausritte zu buchen.
Invariable Betriebsferien sind jedes Jahr vom 23.12.- einschließlich 2.1. In dieser Zeit findet kein Unterricht statt. Diese Zeit dient zur Erholung als auch zur Korrektur /weiteren Ausbildung der Pferde, ebenso werden auch regelmäßig andere "Urlaube" der Ausbilderin Melanie Buczek hierzu genutzt.
Der Betrieb Pro Equest haftet im Rahmen der Reitlehrerhaftpflich-, Betriebshaftpflicht-, sowie der Schulpferdeversicherung. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Für persönliches Eigentum der Reitschüler wird keine Haftung
übernommen. Über die Reitstunde hinaus besteht keine Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen seitens der Ausbilderin. Für Schäden am Equipment der Pferde und Ponys, welche durch den Reitschüler entstehen, muss dieser aufkommen.
Pro Equest behält sich vor die gegannten Preis jederzeit mit Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Vertragspartner einen
Monat vor ihrem Inkrafttretens bekannt gegeben. Widerspricht der Vertragspartner der
Preisänderung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang, gelten die geänderten Preise als angenommen. lm Falle des Widerspruchs steht dem Reitschüler ein
Sonderkündigungsrecht innerhalb von zwei Wochen zum Zeitpunkt
des Beginns der Preisänderung zu.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.